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Geprüft und für gut befunden ... Die Sprachschule PROLENGUA unter der Inhaberin Sandra Stöcker-Kunisch
ist per Bescheinigung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 06.02.2006, AZ 63.1.4-02 (706/05) als berufliche Bildungsmaßnahme gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz anerkannt.
Die Sprachschule PROLENGUA ist damit berechtigt mit folgenden Bildungsmaßnahmen:
Sprachkurse für Erwachsene in den Sprachen
Englisch - Französisch - Spanisch - Italienisch - Niederländisch
und
English for Kids and Teens
ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorzubereiten.
Referenzen gerne auf Anfrage.
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