Geprüft und für gut befunden ...

 

Die Sprachschule PROLENGUA unter der Inhaberin Sandra Stöcker-Kunisch

 

ist per Bescheinigung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 06.02.2006, AZ 63.1.4-02 (706/05) als berufliche Bildungsmaßnahme gemäß § 4 Nr. 21 a)  bb)

Umsatzsteuergesetz anerkannt.

 

 

 

Die Sprachschule PROLENGUA ist damit berechtigt mit folgenden Bildungsmaßnahmen:

 

 

Sprachkurse für Erwachsene in den Sprachen

 

Englisch - Französisch - Spanisch - Italienisch - Niederländisch

 

und

 

English for Kids and Teens

 

 

ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorzubereiten.

 

Referenzen gerne auf Anfrage.